Zweck und Ziele des Landesverbandes
Die Landsmannschaft vertritt die Rechte und Interessen der Volksgruppe der Donauschwaben aus dem ehemaligen Jugoslawien und deren Nachkommen in allen Angelegenheiten.
Die Landsmannschaft hat zur Aufgabe, das heimatliche Kulturgut zu erhalten, zu pflegen und zu fördern sowie die Kenntnis vom Heimatgebiet zu vertiefen und zu verbreiten.
Die Landsmannschaft wirkt bei der Patenschaft des Landes Baden-Württemberg über die Volksgruppe der Donauschwaben und bei der Patenschaft der Stadt Sindelfingen über die Landsmannschaft der Donauschwaben aus dem Ehemaligen Jugoslawien nach besten Kräften mit.
Die Landsmannschaft pflegt ferner die mit einzelnen Kreisen und Städten bestehenden Patenschaften und ist bemüht, weitere Patenschaftsverhältnisse zu begründen. Die Landsmannschaft ist überparteilich und überkonfessionell.
Sie kann Organisationen beitreten, deren Ziele ihrem Zweck entsprechen.
Gemeinnützigkeit
Die Landsmannschaft der Donauschwaben in Baden-Württemberg e.V. mit Sitz in Stuttgart verfolgt ausschließlich und unmittelbar nur gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde insbesondere das heimatliche Kulturgut zu erhalten und pflegen und fördern sowie Kenntnis vom Heimatgebiet zu vertiefen und zu verbreiten.
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Veranstaltungen mit Brauchtumspflege (Trachtenfeste), Jugendseminare, Vorträgen und Tagungen über Heimatkunde und Heimatgeschichte.
Die Landsmannschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Landsmannschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Landsmannschaft.
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Landsmannschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Landesverband ist beim Vereinsregister unter VR 722 in Stuttgart eingetragen
Organisatorischer Aufbau
- Der Landesverband gliedert sich in anerkannten und bestehenden Landesbezirksverbände. Diese gliedern sich in die von ihnen anerkannten Kreisverbände und diese in die anerkannten Ortsverbände. Die Gründung des Ortsverbandes gilt als vollzogen, wenn sie vom Vorstand des Kreisverbandes und die Gründung eines Kreisverbandes, wenn sie vom Landesbezirksvorstand und die Gründung eines Landesbezirksverbandes, wenn sie vom geschäftsführenden Landesvorstand (§10 der Satzung) bestätigt worden ist.
- Heimatortsgemeinschaften (HOG), Trachtengruppen, Sing-, Spiel- und Musikgruppen, aber auch andere Gruppen, die den Zweck und die Rechte und Pflichten des Landesverbandes anerkennen, können auf Antrag eigenständige Glieder des Landesverbandes werden. Sie werden in der Landesmitgliederversammlung mit je einem bevollmächtigten Vorstandsmitglied vertreten.
Mitgliedschaft
- Mitglied der Landsmannschaft kann jeder Donauschwabe, sowie jeder Freund und Gönner der Donauschwaben werden, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und Zweck und Ziel der Landsmannschaft (§ 2 der Satzung) anerkennt und sich dazu bekennt. Die Mitgliedschaft wird auf Antrag ausgesprochen.
- Mitglied des Landesverbandes können in Baden-Württemberg organisierte Heimatortsgemeinschaften, Trachtengruppen, Sing- und Spielgruppen und Musikgruppen sowie andere Gruppen werden, die im Sinne der Landsmannschaft der Donauschwaben tätig sind.
- Die Mitgliedschaft des Einzelmitglieds wird begründet bei dem jeweils zuständigen Ortsverband, ist dieser nicht aktiv, beim zuständigen Kreisverband und ist auch dieser nicht aktiv, beim zuständigen Bezirksverband, ist auch dieser nicht aktiv, beim Landesverband.
- Die Mitgliedschaft bei den organisierten Heimatortsgemeinschaften, Trachtengruppen, Sing- und Spielgruppen sowie Musikgruppen, wird bei diesen begründet.